Sponsoren des Vereins

Wir danken den hier genannten Sponsoren für Ihr wohlwollendes Engagement im Verein.

Förderrichtlinie

Präambel
Der Verein verfolgt unmittelbar und ausschließlich die in seiner Satzung unter Paragraph 2 benannten Zwecke. Ziel ist es, den Leistungs- und Spitzensport in Münster voranzubringen und zu fördern. Der Verein grenzt sich von der Förderung des Leistungssports durch den Stadtsportbund Münster, der diese Förderung mit Hilfe kommunaler Mittel durchführt, ab.
Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Institutionen fallen ( z.B. Veranstalter, Fachverband, Stiftung Deutsche Sporthilfe, Sporthilfe NRW ) werden grundsätzlich nicht bezuschusst.
Gefördert werden können Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes, Fachschaften und Einzelsportler auf Antrag, die ihren Lebensmittelpunkt in der Stadt Münster haben.
Grundsätzlich fördert der Verein Olympische Sportarten und sieht die Angemessenheit der Anträge und die Bedürftigkeit der Antragsteller als Maßstab der Beurteilung von Anträgen.

Grundsätze für die Förderung

  1. Ein Antrag an den Verein muss schriftlich erfolgen und bei Mitgliedsvereinen des Stadtsportbundes Münster mit BGB-Unterschrift ( § 26 ) versehen sein.
  2. Der Antrag muss eine Finanzierung beinhalten, in der alle Zuschüsse und der Eigenanteil aufgeführt sind.
  3. Nach einer bewilligten Maßnahme muss ein Kostennachweis durch Originalbelege mindestens in Höhe der gewährten Förderung binnen vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme vorgelegt werden. Falls der Nachweis nicht zeitnah erfolgt, wird der gewährte Zuschuss zurückgefordert.
  4. Bei zweckentfremdeter Verwendung der Mittel ist der Zuschuss unmittelbar zurückzuzahlen.
  5. Der Vorstand des Vereins entscheidet über Anträge mit einfacher Stimmen-mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungs-, Sitzungsleiters. Ein Widerspruch des Antragstellers ist nicht möglich.
  6. Gefördert werden Maßnahmen, die nachhaltig und mit Aussicht auf Erfolg wirken und nicht von der Richtlinie des Stadtsportbundes erfasst werden.
  7. Grundsätzlich ist die Teilnahme an jeglicher Art von Wettkampf oder zur Vorbereitung auf Wettkämpfe förderfähig.
  8. Es wird immer ein angemessener Eigenanteil gefordert.
  9. Förderungsfähig sind Mannschaften und Einzelsportler.
  10. Der Verein fördert nicht nur finanziell, sondern auch ideell, indem er beispielsweise behilflich ist bei
    • der Wohnungssuche
    • der Arbeitsplatzsuche
    • der Schul- und Berufswahl
    • der Persönlichkeitsentwicklung u.w.m.
  11. Der Vorstand des Vereins kann die Richtlinie verändern/anpassen, wenn die  einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung dem zustimmt.